Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

für Motorrad-Pauschalreisen

 

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande gekommenen Pauschalreisevertrags für Motorrad-Pauschalreisen. Eine Teilnahme an der Reise ist ohne vorheriges Einverständnis nicht möglich.

 

Teilnahmebedingungen:


1. Allgemeines

  • Der Teilnehmer fährt eigenverantwortlich als Teil der Gruppe. Er hat selbst auf die jeweils geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu achten und diese durchgehend einzuhalten.
  • Der Teilnehmer verfügt über eine gültige und passende Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug. Das Fahrzeug des Teilnehmers ist betriebs- und verkehrssicher sowie ordnungsgemäß versichert. Falls der Teilnehmer nicht der Halter des Fahrzeugs ist, muss der Teilnehmer eine Einverständniserklärung des Halters zur Nutzung des Fahrzeugs für die Reise vorlegen.
  • Der Teilnehmer hat während der gesamten Reise durchgehend ordnungsgemäße und motorradspezifische Schutzbekleidung zu tragen.
  • Die Mitfahrt eines Sozius (Begleitperson) ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Die Begleitperson muss bei der Anmeldung zur Reise benannt werden. Die Begleitperson gilt als Teilnehmer im Sinne dieser Bedingungen.
  • Wenn der Teilnehmer mit der „kleinsten Reichweite“ tanken muss, tankt auch die gesamte Gruppe.

2. Fahrweise und -verhalten beim Fahren in der Gruppe

  • Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Höchstgeschwindigkeiten sind während der gesamten Reise durchgehend einzuhalten.
  • Es gilt generelles Überholverbot innerhalb der Gruppe. Die Reihenfolge der Teilnehmer kann unter Einbeziehung des Veranstalters in den Pausen geändert werden.
  • Es wird durchgehend versetzt gefahren. Dabei fährt der Veranstalter immer links in der Richtungsfahrbahn, der zweite Teilnehmer rechts, der dritte Teilnehmer links usw.
  • Innerorts an Ampeln und Kreuzungen wird parallel gefahren und abgebogen.
  • Bei kurvigen Straßenverhältnissen wird hintereinandergefahren, sodass jeder Teilnehmer seine Sicherheitslinie fahren kann.
  • Nach dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer soll nicht sofort vom Gas gegangen werden. Das Tempo soll erst dann wieder reduziert werden, wenn die nachfahrenden Teilnehmer genügend Platz zum Wiedereinscheren haben.
  • Sollte der Kontakt zu der Gruppe abreißen, wird an der nächsten sicheren Haltemöglichkeit gewartet.

3. Fahrweise und -verhalten beim freien Fahren

  • Ruft der Veranstalter „freies Fahren“ aus, wird bis zum nächsten angegebenen Ziel eigenständig gefahren. Der Veranstalter fährt als Letzter. Die Teilnehmer, die zuerst am vereinbarten Ziel angekommen sind, warten dort an einer deutlich sichtbaren und sicheren Haltemöglichkeit auf der rechten Seite.
  • Es wird nicht der Gruppe entgegengefahren.
  • Die langsameren Teilnehmer sollen die schnelleren Teilnehmer an einer geeigneten Stelle überholen lassen.

 

 

Haftungsausschluss:


1. Teilnahme auf eigene Gefahr und Verantwortung

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Reise. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Motorrad verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.


2. Freistellung des Veranstalters von Ansprüchen Dritter

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht wurden, auf erste Anforderung hin frei.


3. Verzicht des Teilnehmers auf Ansprüche jeglicher Art

Der Teilnehmer erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art gegen den Veranstalter sowie gegen seinen Erfüllungsgehilfen für Schäden, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung der Teilnehmer und des Veranstalters.


4. Wirksamkeit des Haftungsausschlusses gegenüber allen Beteiligten

Der Haftungsausschluss ist gegenüber allen Beteiligten wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


5. Körperlicher Zustand und stillschweigende Haftungsausschlüsse

Der Teilnehmer versichert, keinerlei körperliche Beschwerden zu haben und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.

 

 Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit        einverstanden.

 

Ich bin mir bewusst, dass mir die Teilnahme an der Reise bereits beim erstmaligen Ver       stoß gegen diese Teilnahmebedingungen versagt werden kann.

 

Ich habe den Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.

 

Vor- und Nachname: _________________________________________________

 

Geburtsdatum:           _________________________________________________

 

Adresse:                     _________________________________________________

 

Postleitzahl und Ort:   _________________________________________________

 

Kennzeichen des Fahrzeugs:            ______________________________________

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